Logo STIFTUNG arca
hilfeleistung im suchtbereich

STIFTUNG arca

arca ist die lateinische Bezeichnung für Brücke, Brückenschlag; gleichzeitig aber auch für Geldkiste, Schatztruhe.

Die Stiftung bezweckt, private gemeinnützige Initiativen und Projekte insbesondere im Kanton Bern zu unterstützen.

Das Hauptgewicht der Tätigkeit ist die finanzielle Unterstützung von Personen und Institutionen, die anerkannte Präventionsarbeit im Suchtbereich leisten, aber grundsätzlich von der Unterstützung durch die öffentliche Hand ganz oder weitgehend ausgeschlossen sind und welche die formellen Voraussetzungen zur Einreichung eines Beitraggesuchs erfüllen.

Führung und Kontrolle der arca STIFTUNG
Die arca STIFTUNG wird durch den Stiftungsrat geführt. Die administrativen Belange obliegen einer Geschäftsstelle. Sie untersteht der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht. Revisionsstelle ist die Treuhand Lehmann AG, Bern.

Sucht

Suchtbereiche – der Begriff der Sucht
Unter Sucht versteht die arca STIFTUNG den ganzen Bogen möglichen Suchtverhaltens, wie er durch Lehre und Praxis definiert wird. Dabei wird grundsätzlich zwischen substanzgebundener und substanzungebundener Sucht unterschieden.

Die substanzgebundenen Suchtformen unterteilen sich in den Konsum illegaler Drogen (unter einer Vielzahl anderer Heroin, Opium, Kokain, Crack und Cannabis) einerseits und den unkontrollierten Abusus legaler Drogen wie beispielsweise Alkohol, Nikotin oder auch Schmerz-, Schlaf- und Beruhigungsmittel andererseits.

Zu den substanzungebundenen Süchten werden, wiederum nebst vielen anderen, so unterschiedliche Süchte wie Magersucht, Sportsucht, Sexsucht, Spielsucht, Handysucht oder auch Arbeitssucht gezählt.

Unterstützung

Die arca STIFTUNG ist grundsätzlich offen für Beitragsgesuche aus allen Bereichen der Sucht, sofern die formellen Voraussetzungen erfüllt sind.

Gesuchsteller

Formelle Voraussetzungen eines Beitragsgesuchs:

Dem erstmaligen Beitragsgesuch einer Institution ist eine schriftliche Erklärung beizufügen, aus der hervorgeht, welches der suchtbezogene Zweck der Institution ist, ob sie durch die Aufsichtsbehörde anerkannt ist, aus welchem bzw. welchen Suchtbereichen die betreuten Personen stammen und wie viele davon am aktuellen Programm teilnehmen. Aus dem Gesuch muss hervorgehen, welchem konkreten Zweck der gewünschte Beitrag dienen soll, begleitet von einem detaillierten Budget. Bei grösseren Projekten muss in gleicher Weise ersichtlich sein, welcher Teilbereich finanziert werden soll.

Wir danken Ihnen für die Einreichung der Gesuche in elektronischer Form.

Verwendung von Spenden

Das Vermögen der arca STIFTUNG setzt sich aus einem Werftschriftenvermögen und einer Wohnliegenschaft zusammen, ihr Einkommen aus den daraus fliessenden Erträgen.

Damit sie im Hinblick auf eine wirkungsvolle und breitgefächerte Erfüllung ihres gemeinnützigen Zwecks handlungsfähig bleibt, ist sie nebst den selbst erwirtschafteten Mitteln auf Zuwendungen Dritter, d.h. auf Spendengelder angewiesen.

Die arca STIFTUNG ist dank ihrer Gemeinnützigkeit von der Steuerpflicht befreit, was nicht nur für sie, sondern auch für die Spenderinnen und Spender Steuervorteile mit sich bringt: Im Kanton Bern können natürliche Personen ihre Spenden an gemeinnützige Institutionen bis zu 10% ihres reinen Jahreseinkommens vom steuerpflichtigen Einkommen in Abzug bringen, juristische Personen bis zu 10% des Reingewinns vom geschäftsmässig begründeten Aufwand.

Damit der Steuerabzug gemacht werden kann, erhalten die Spendenden, deren Anschrift bekannt ist und deren Zuwendung mindestens CHF 50 beträgt, von der arca STIFTUNG eine Verdankung und Bestätigung ihrer Zuwendung als Beleg für die erfolgte Spende.

Spendenbeiträge werden dem Beitragskonto bei der DC Bank (IBAN CH14 0839 7016 4853 3320 7) ohne Abzug gutgeschrieben und dienen ausschliesslich dem gemeinnützigen Zweck der arca STIFTUNG.

STIFTUNG arca

arca ist die lateinische Bezeichnung für Brücke, Brückenschlag; gleichzeitig aber auch für Geldkiste, Schatztruhe.

Die Stiftung bezweckt, private gemeinnützige Initiativen und Projekte insbesondere im Kanton Bern zu unterstützen.

Das Hauptgewicht der Tätigkeit ist die finanzielle Unterstützung von Personen und Institutionen, die anerkannte Präventionsarbeit im Suchtbereich leisten, aber grundsätzlich von der Unterstützung durch die öffentliche Hand ganz oder weitgehend ausgeschlossen sind und welche die formellen Voraussetzungen zur Einreichung eines Beitraggesuchs erfüllen.

Führung und Kontrolle der arca STIFTUNG
Die arca STIFTUNG wird durch den Stiftungsrat geführt. Die administrativen Belange obliegen einer Geschäftsstelle. Sie untersteht der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht. Revisionsstelle ist die Treuhand Lehmann AG, Bern.

Sucht

Suchtbereiche – der Begriff der Sucht
Unter Sucht versteht die arca STIFTUNG den ganzen Bogen möglichen Suchtverhaltens, wie er durch Lehre und Praxis definiert wird. Dabei wird grundsätzlich zwischen substanzgebundener und substanzungebundener Sucht unterschieden.

Die substanzgebundenen Suchtformen unterteilen sich in den Konsum illegaler Drogen (unter einer Vielzahl anderer Heroin, Opium, Kokain, Crack und Cannabis) einerseits und den unkontrollierten Abusus legaler Drogen wie beispielsweise Alkohol, Nikotin oder auch Schmerz-, Schlaf- und Beruhigungsmittel andererseits.

Zu den substanzungebundenen Süchten werden, wiederum nebst vielen anderen, so unterschiedliche Süchte wie Magersucht, Sportsucht, Sexsucht, Spielsucht, Handysucht oder auch Arbeitssucht gezählt.

Unterstützung

Die arca STIFTUNG ist grundsätzlich offen für Beitragsgesuche aus allen Bereichen der Sucht, sofern die formellen Voraussetzungen erfüllt sind.

Gesuchsteller

Formelle Voraussetzungen eines Beitragsgesuchs:

Dem erstmaligen Beitragsgesuch einer Institution ist eine schriftliche Erklärung beizufügen, aus der hervorgeht, welches der suchtbezogene Zweck der Institution ist, ob sie durch die Aufsichtsbehörde anerkannt ist, aus welchem bzw. welchen Suchtbereichen die betreuten Personen stammen und wie viele davon am aktuellen Programm teilnehmen. Aus dem Gesuch muss hervorgehen, welchem konkreten Zweck der gewünschte Beitrag dienen soll, begleitet von einem detaillierten Budget. Bei grösseren Projekten muss in gleicher Weise ersichtlich sein, welcher Teilbereich finanziert werden soll.

Wir danken Ihnen für die Einreichung der Gesuche in elektronischer Form.

Verwendung von Spenden

Das Vermögen der arca STIFTUNG setzt sich aus einem Werftschriftenvermögen und einer Wohnliegenschaft zusammen, ihr Einkommen aus den daraus fliessenden Erträgen.

Damit sie im Hinblick auf eine wirkungsvolle und breitgefächerte Erfüllung ihres gemeinnützigen Zwecks handlungsfähig bleibt, ist sie nebst den selbst erwirtschafteten Mitteln auf Zuwendungen Dritter, d.h. auf Spendengelder angewiesen.

Die arca STIFTUNG ist dank ihrer Gemeinnützigkeit von der Steuerpflicht befreit, was nicht nur für sie, sondern auch für die Spenderinnen und Spender Steuervorteile mit sich bringt: Im Kanton Bern können natürliche Personen ihre Spenden an gemeinnützige Institutionen bis zu 10% ihres reinen Jahreseinkommens vom steuerpflichtigen Einkommen in Abzug bringen, juristische Personen bis zu 10% des Reingewinns vom geschäftsmässig begründeten Aufwand.

Damit der Steuerabzug gemacht werden kann, erhalten die Spendenden, deren Anschrift bekannt ist und deren Zuwendung mindestens CHF 50 beträgt, von der arca STIFTUNG eine Verdankung und Bestätigung ihrer Zuwendung als Beleg für die erfolgte Spende.

Spendenbeiträge werden dem Beitragskonto bei der DC Bank (IBAN CH14 0839 7016 4853 3320 7) ohne Abzug gutgeschrieben und dienen ausschliesslich dem gemeinnützigen Zweck der arca STIFTUNG.

STIFTUNG arca

arca ist die lateinische Bezeichnung für Brücke, Brückenschlag; gleichzeitig aber auch für Geldkiste, Schatztruhe.

Die Stiftung bezweckt, private gemeinnützige Initiativen und Projekte insbesondere im Kanton Bern zu unterstützen.

Das Hauptgewicht der Tätigkeit ist die finanzielle Unterstützung von Personen und Institutionen, die anerkannte Präventionsarbeit im Suchtbereich leisten, aber grundsätzlich von der Unterstützung durch die öffentliche Hand ganz oder weitgehend ausgeschlossen sind und welche die formellen Voraussetzungen zur Einreichung eines Beitraggesuchs erfüllen.

Führung und Kontrolle der arca STIFTUNG
Die arca STIFTUNG wird durch den Stiftungsrat geführt. Die administrativen Belange obliegen einer Geschäftsstelle. Sie untersteht der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht. Revisionsstelle ist die Treuhand Lehmann AG, Bern.

Sucht

Suchtbereiche – der Begriff der Sucht
Unter Sucht versteht die arca STIFTUNG den ganzen Bogen möglichen Suchtverhaltens, wie er durch Lehre und Praxis definiert wird. Dabei wird grundsätzlich zwischen substanzgebundener und substanzungebundener Sucht unterschieden.

Die substanzgebundenen Suchtformen unterteilen sich in den Konsum illegaler Drogen (unter einer Vielzahl anderer Heroin, Opium, Kokain, Crack und Cannabis) einerseits und den unkontrollierten Abusus legaler Drogen wie beispielsweise Alkohol, Nikotin oder auch Schmerz-, Schlaf- und Beruhigungsmittel andererseits.

Zu den substanzungebundenen Süchten werden, wiederum nebst vielen anderen, so unterschiedliche Süchte wie Magersucht, Sportsucht, Sexsucht, Spielsucht, Handysucht oder auch Arbeitssucht gezählt.

Unterstützung

Die arca STIFTUNG ist grundsätzlich offen für Beitragsgesuche aus allen Bereichen der Sucht, sofern die formellen Voraussetzungen erfüllt sind.

Gesuchsteller

Formelle Voraussetzungen eines Beitragsgesuchs:

Dem erstmaligen Beitragsgesuch einer Institution ist eine schriftliche Erklärung beizufügen, aus der hervorgeht, welches der suchtbezogene Zweck der Institution ist, ob sie durch die Aufsichtsbehörde anerkannt ist, aus welchem bzw. welchen Suchtbereichen die betreuten Personen stammen und wie viele davon am aktuellen Programm teilnehmen. Aus dem Gesuch muss hervorgehen, welchem konkreten Zweck der gewünschte Beitrag dienen soll, begleitet von einem detaillierten Budget. Bei grösseren Projekten muss in gleicher Weise ersichtlich sein, welcher Teilbereich finanziert werden soll.

Wir danken Ihnen für die Einreichung der Gesuche in elektronischer Form.

Verwendung von Spenden

Das Vermögen der arca STIFTUNG setzt sich aus einem Werftschriftenvermögen und einer Wohnliegenschaft zusammen, ihr Einkommen aus den daraus fliessenden Erträgen.

Damit sie im Hinblick auf eine wirkungsvolle und breitgefächerte Erfüllung ihres gemeinnützigen Zwecks handlungsfähig bleibt, ist sie nebst den selbst erwirtschafteten Mitteln auf Zuwendungen Dritter, d.h. auf Spendengelder angewiesen.

Die arca STIFTUNG ist dank ihrer Gemeinnützigkeit von der Steuerpflicht befreit, was nicht nur für sie, sondern auch für die Spenderinnen und Spender Steuervorteile mit sich bringt: Im Kanton Bern können natürliche Personen ihre Spenden an gemeinnützige Institutionen bis zu 10% ihres reinen Jahreseinkommens vom steuerpflichtigen Einkommen in Abzug bringen, juristische Personen bis zu 10% des Reingewinns vom geschäftsmässig begründeten Aufwand.

Damit der Steuerabzug gemacht werden kann, erhalten die Spendenden, deren Anschrift bekannt ist und deren Zuwendung mindestens CHF 50 beträgt, von der arca STIFTUNG eine Verdankung und Bestätigung ihrer Zuwendung als Beleg für die erfolgte Spende.

Spendenbeiträge werden dem Beitragskonto bei der DC Bank (IBAN CH14 0839 7016 4853 3320 7) ohne Abzug gutgeschrieben und dienen ausschliesslich dem gemeinnützigen Zweck der arca STIFTUNG.

STIFTUNG arca

arca ist die lateinische Bezeichnung für Brücke, Brückenschlag; gleichzeitig aber auch für Geldkiste, Schatztruhe.

Die Stiftung bezweckt, private gemeinnützige Initiativen und Projekte insbesondere im Kanton Bern zu unterstützen.

Das Hauptgewicht der Tätigkeit ist die finanzielle Unterstützung von Personen und Institutionen, die anerkannte Präventionsarbeit im Suchtbereich leisten, aber grundsätzlich von der Unterstützung durch die öffentliche Hand ganz oder weitgehend ausgeschlossen sind und welche die formellen Voraussetzungen zur Einreichung eines Beitraggesuchs erfüllen.

Führung und Kontrolle der arca STIFTUNG
Die arca STIFTUNG wird durch den Stiftungsrat geführt. Die administrativen Belange obliegen einer Geschäftsstelle. Sie untersteht der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht. Revisionsstelle ist die Treuhand Lehmann AG, Bern.

Sucht

Suchtbereiche – der Begriff der Sucht
Unter Sucht versteht die arca STIFTUNG den ganzen Bogen möglichen Suchtverhaltens, wie er durch Lehre und Praxis definiert wird. Dabei wird grundsätzlich zwischen substanzgebundener und substanzungebundener Sucht unterschieden.

Die substanzgebundenen Suchtformen unterteilen sich in den Konsum illegaler Drogen (unter einer Vielzahl anderer Heroin, Opium, Kokain, Crack und Cannabis) einerseits und den unkontrollierten Abusus legaler Drogen wie beispielsweise Alkohol, Nikotin oder auch Schmerz-, Schlaf- und Beruhigungsmittel andererseits.

Zu den substanzungebundenen Süchten werden, wiederum nebst vielen anderen, so unterschiedliche Süchte wie Magersucht, Sportsucht, Sexsucht, Spielsucht, Handysucht oder auch Arbeitssucht gezählt.

Unterstützung

Die arca STIFTUNG ist grundsätzlich offen für Beitragsgesuche aus allen Bereichen der Sucht, sofern die formellen Voraussetzungen erfüllt sind.

Gesuchsteller

Formelle Voraussetzungen eines Beitragsgesuchs:

Dem erstmaligen Beitragsgesuch einer Institution ist eine schriftliche Erklärung beizufügen, aus der hervorgeht, welches der suchtbezogene Zweck der Institution ist, ob sie durch die Aufsichtsbehörde anerkannt ist, aus welchem bzw. welchen Suchtbereichen die betreuten Personen stammen und wie viele davon am aktuellen Programm teilnehmen. Aus dem Gesuch muss hervorgehen, welchem konkreten Zweck der gewünschte Beitrag dienen soll, begleitet von einem detaillierten Budget. Bei grösseren Projekten muss in gleicher Weise ersichtlich sein, welcher Teilbereich finanziert werden soll.

Wir danken Ihnen für die Einreichung der Gesuche in elektronischer Form.

Verwendung von Spenden

Das Vermögen der arca STIFTUNG setzt sich aus einem Werftschriftenvermögen und einer Wohnliegenschaft zusammen, ihr Einkommen aus den daraus fliessenden Erträgen.

Damit sie im Hinblick auf eine wirkungsvolle und breitgefächerte Erfüllung ihres gemeinnützigen Zwecks handlungsfähig bleibt, ist sie nebst den selbst erwirtschafteten Mitteln auf Zuwendungen Dritter, d.h. auf Spendengelder angewiesen.

Die arca STIFTUNG ist dank ihrer Gemeinnützigkeit von der Steuerpflicht befreit, was nicht nur für sie, sondern auch für die Spenderinnen und Spender Steuervorteile mit sich bringt: Im Kanton Bern können natürliche Personen ihre Spenden an gemeinnützige Institutionen bis zu 10% ihres reinen Jahreseinkommens vom steuerpflichtigen Einkommen in Abzug bringen, juristische Personen bis zu 10% des Reingewinns vom geschäftsmässig begründeten Aufwand.

Damit der Steuerabzug gemacht werden kann, erhalten die Spendenden, deren Anschrift bekannt ist und deren Zuwendung mindestens CHF 50 beträgt, von der arca STIFTUNG eine Verdankung und Bestätigung ihrer Zuwendung als Beleg für die erfolgte Spende.

Spendenbeiträge werden dem Beitragskonto bei der DC Bank (IBAN CH14 0839 7016 4853 3320 7) ohne Abzug gutgeschrieben und dienen ausschliesslich dem gemeinnützigen Zweck der arca STIFTUNG.

STIFTUNG arca

arca ist die lateinische Bezeichnung für Brücke, Brückenschlag; gleichzeitig aber auch für Geldkiste, Schatztruhe.

Die Stiftung bezweckt, private gemeinnützige Initiativen und Projekte insbesondere im Kanton Bern zu unterstützen.

Das Hauptgewicht der Tätigkeit ist die finanzielle Unterstützung von Personen und Institutionen, die anerkannte Präventionsarbeit im Suchtbereich leisten, aber grundsätzlich von der Unterstützung durch die öffentliche Hand ganz oder weitgehend ausgeschlossen sind und welche die formellen Voraussetzungen zur Einreichung eines Beitraggesuchs erfüllen.

Führung und Kontrolle der arca STIFTUNG
Die arca STIFTUNG wird durch den Stiftungsrat geführt. Die administrativen Belange obliegen einer Geschäftsstelle. Sie untersteht der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht. Revisionsstelle ist die Treuhand Lehmann AG, Bern.

Sucht

Suchtbereiche – der Begriff der Sucht
Unter Sucht versteht die arca STIFTUNG den ganzen Bogen möglichen Suchtverhaltens, wie er durch Lehre und Praxis definiert wird. Dabei wird grundsätzlich zwischen substanzgebundener und substanzungebundener Sucht unterschieden.

Die substanzgebundenen Suchtformen unterteilen sich in den Konsum illegaler Drogen (unter einer Vielzahl anderer Heroin, Opium, Kokain, Crack und Cannabis) einerseits und den unkontrollierten Abusus legaler Drogen wie beispielsweise Alkohol, Nikotin oder auch Schmerz-, Schlaf- und Beruhigungsmittel andererseits.

Zu den substanzungebundenen Süchten werden, wiederum nebst vielen anderen, so unterschiedliche Süchte wie Magersucht, Sportsucht, Sexsucht, Spielsucht, Handysucht oder auch Arbeitssucht gezählt.

Unterstützung

Die arca STIFTUNG ist grundsätzlich offen für Beitragsgesuche aus allen Bereichen der Sucht, sofern die formellen Voraussetzungen erfüllt sind.

Gesuchsteller

Formelle Voraussetzungen eines Beitragsgesuchs:

Dem erstmaligen Beitragsgesuch einer Institution ist eine schriftliche Erklärung beizufügen, aus der hervorgeht, welches der suchtbezogene Zweck der Institution ist, ob sie durch die Aufsichtsbehörde anerkannt ist, aus welchem bzw. welchen Suchtbereichen die betreuten Personen stammen und wie viele davon am aktuellen Programm teilnehmen. Aus dem Gesuch muss hervorgehen, welchem konkreten Zweck der gewünschte Beitrag dienen soll, begleitet von einem detaillierten Budget. Bei grösseren Projekten muss in gleicher Weise ersichtlich sein, welcher Teilbereich finanziert werden soll.

Wir danken Ihnen für die Einreichung der Gesuche in elektronischer Form.

Verwendung von Spenden

Das Vermögen der arca STIFTUNG setzt sich aus einem Werftschriftenvermögen und einer Wohnliegenschaft zusammen, ihr Einkommen aus den daraus fliessenden Erträgen.

Damit sie im Hinblick auf eine wirkungsvolle und breitgefächerte Erfüllung ihres gemeinnützigen Zwecks handlungsfähig bleibt, ist sie nebst den selbst erwirtschafteten Mitteln auf Zuwendungen Dritter, d.h. auf Spendengelder angewiesen.

Die arca STIFTUNG ist dank ihrer Gemeinnützigkeit von der Steuerpflicht befreit, was nicht nur für sie, sondern auch für die Spenderinnen und Spender Steuervorteile mit sich bringt: Im Kanton Bern können natürliche Personen ihre Spenden an gemeinnützige Institutionen bis zu 10% ihres reinen Jahreseinkommens vom steuerpflichtigen Einkommen in Abzug bringen, juristische Personen bis zu 10% des Reingewinns vom geschäftsmässig begründeten Aufwand.

Damit der Steuerabzug gemacht werden kann, erhalten die Spendenden, deren Anschrift bekannt ist und deren Zuwendung mindestens CHF 50 beträgt, von der arca STIFTUNG eine Verdankung und Bestätigung ihrer Zuwendung als Beleg für die erfolgte Spende.

Spendenbeiträge werden dem Beitragskonto bei der DC Bank (IBAN CH14 0839 7016 4853 3320 7) ohne Abzug gutgeschrieben und dienen ausschliesslich dem gemeinnützigen Zweck der arca STIFTUNG.

Stiftungsrat

Der Stiftungsrat der arca STIFTUNG besteht aus höchstens vier Mitgliedern. Ihm obliegt die Führung der Stiftung.

Zurzeit sind die Chargen wie folgt verteilt:
Regula Berger, STIFTUNG arca
Regula Berger
Präsidentin
Andreas Kohli, STIFTUNG arca
Andreas Kohli
Mitglied des Stiftungsrates
Tonja Erismann, STIFTUNG arca
Tonja Erismann
Mitglied des Stiftungsrates
Stephan Leiser, STIFTUNG arca
Stephan Leiser
Mitglied des Stiftungsrates